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Bassklarinette mit Verpflichtung zur Klarinette und Saxophon (m/w/d)
Bewerbungsschluss: 07.08.2024
Besetzung ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt
Bassklarinette mit Verpflichtung zur Klarinette und Saxophon (m/w/d)
Das Philharmonische Orchester Bremerhaven (www.philharmonisches-orchester-bremerhaven.de) – GMD Marc Niemann – sucht ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine
Bassklarinette mit Verpflichtung zur Klarinette und Saxophon (m/w/d).
Die Vergütung erfolgt nach TVK-C.
Es handelt sich um eine, nach der Probezeit unbefristete, Festanstellung in Vollzeit.
Bassklarinette sowie Saxophone können als Dienstinstrumente gestellt werden.
Das Probespiel findet statt am 02.09.2024 um 10:00 Uhr im Orchesterprobesaal des Stadttheaters Bremerhaven.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir fördern die Beschäftigung von Frauen und begrüßen daher deren Bewerbungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bevorzugt via MUVAC.com bis zum 07.08.2024 an:
Philharmonisches Orchester Bremerhaven
Orchestergeschäftsführer Mario Spanninger
Am Alten Hafen 25
27568 Bremerhaven
E-Mail: orchesterbuero@magistrat.bremerhaven.de
Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Reisekosten werden nicht erstattet werden.
Ausbildungsplätze
Das Stadttheater Bremerhaven bietet jährlich ab August bzw. September Ausbildungsplätze in dem vielseitigen und zukunftsorientierten Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik an.
Voraussetzungen:
Abitur, Abschluss der Höheren Handelsschule, mittlerer Schulabschluss, erweiterte oder einfache Berufsbildungsreife bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Auf Grund hoher Anforderungen im theoretischen Bereich (Berufsschule) ist in einigen Ausbildungsberufen ein höherwertiger Schulabschluss sinnvoll.
Für alle Ausbildungsgänge sollten Spaß an Teamarbeit, Fleiß, Ausdauer, Flexibilität, ein gutes Sozialverhalten und die Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem zu Ihren Stärken gehören.
Bewerbungen für mehrere Ausbildungsberufe sind möglich. Für jeden ausgewählten Beruf den üblichen Bewerbungsunterlagen bitte Fotokopien (keine Originale) der letzten beiden Schulzeugnisse, ggf. des Abschlusszeugnisses einer vorab besuchten allgemeinbildenden Schule und von evtl. vorhandenen Zeugnissen über Beschäftigungen seit der Schulentlassung sowie einen Nachweis über die derzeitige Tätigkeit beifügen. Bitte reichen Sie die Unterlagen, die nicht beglaubigt sein müssen, ohne Mappen oder Klarsichtfolien ein.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte jeweils bis zum 30. September an:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/41) -
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
Für Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Herr Feldmann, Tel.: 0471 482 06 - 119
Frau Konopka, Tel.: 0471 482 06 - 223
Mail: katharina.konopka@magistrat.bremerhaven.de
Personalamt (Aus- u. Fortbildung)
Herr Adomeit, Tel.: 0471 590 - 2653
Weitere Informationen gibt es unter www.bremerhaven.de/ausbildung
Einen Einblick in die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik gibt es im Logbuch Bremerhaven.
Bei allen Ausschreibungen
ist zu beachten:
Die zu besetzende Stelle ist (sofern nicht anders vermerkt) in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven und das Stadttheater Bremerhaven fördern die Beschäftigung von Frauen und begrüßen daher ihre Bewerbungen sowie die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Auch Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir darum, vorliegende Nachweise einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung Ihrer Bewerbung beizufügen.
Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Eventuell anfallende Fahrtkosten können nicht erstattet werden.